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018 | Die Dettelbacher Brunnen

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Ende des 19. Jh. gab es 10 gemeindliche Brunnen in Dettelbach.

Wo befanden sich die Dettelbacher Gemeindebrunnen? 

Ende des 19. Jh. gab es 10 gemeindliche Brunnen in Dettelbach: den Brunnen vor dem ehem. Amtsgericht in der Fischergasse (dem heutigen Postplatz), den Brunnen in der Neuen Gasse vor der ehem. Stadtapotheke, den Pumpbrunnen in der Faltergasse gegenüber der Stadtpfarrkirche, den Röhrenbrunnen in der Faltergasse vor dem ehem. Pfarrhaus, den Brunnen im Hofe des Gasthauses zum Wilden Mann am östlichen Ende der Würzburger Straße (dem scharfen Eck), einen Brunnen am westlichen Ende der Langgasse und den Mannsbrunnen an deren östlichem Ende. Auch ein Marktbrunnen und einer in der Würzburger Straße sind aus den Quellen überliefert. 1893 wurde der Steinbühlbrunnen in der Dr.-Matthias-Horn-Straße aus Brandschutzzwecken neu errichtet. 


Nur noch einer der ehemals über die gesamte Altstadt verteilten Brunnen ist aktuell in Betrieb: der Brunnen auf dem Postplatz. Nach Einrichtung der Wasserleitung wurden die Brunnen nicht mehr benötigt und zumeist zugeschüttet. Bei Sanierungsarbeiten auf dem Postplatz wurde 2012 ein unter dem Straßenpflaster verborgener Brunnenschacht wiederentdeckt und als Zierbrunnen wiederhergestellt. 


Mangelnde Wasserqualität Ende des 19. Jahrhunderts 

Ein Gutachten des technischen Büros für Wasserversorgung in München stellte im Januar 1897 fest, dass „der ganze Untergrund der Stadt verunreinigt ist“ und selbst „durch wiederholte Reinigung der Pumpbrunnenschächte eine wesentliche Verbesserung der Wasserqualität nicht herbeigeführt werden könne“ . Bereits in den 1880er Jahren wurde der gemeindliche Brunnen im Hof hinter dem Gasthaus zum Wilden Mann auf Grund des „wirklich ekelerregenden Zustand[s] der Aborte u. der Dungstätte“ des benachbarten Anwesens auf Anweisung des Königlichen Bezirskamtes Kitzingen gesperrt. Chemische Untersuchungen ergaben, dass das Wasser einen erhöhten Ammoniakgehalt aufwies. Das bezirksärztliche Gutachten attestierte, dass „der Genuss des fraglichen Wassers – besonders bei feuchter Witterung, bei welcher verunreinigende Zuflüsse stärker sind –gesundheitsschädlich werden“ könne. Nach mehreren Ortsterminen mit dem Distriktstechniker Knab von Volkach, baulichen Maßnhamen an Brunnen und Nachbargrundstück sowie chemischen und bakteriologischen Untersuchungen wurde die Freigabe des gesperrten Pumpbrunnens am 6. April 1886 von der Stadtverwaltung beantragt. 


Im Mai 1895 wurden die vier Brunnen, die für die Trinkwasserversorgung der Stadt Dettelbach hauptsächlich in Betracht kamen, bakteriologisch untersucht. Das Ergebnis war verheerend. Von den untersuchten Brunnen war nur das Wasser des Postbrunnens und des Brunnens in der Neuen Gasse (der heutigen Bamberger Straße) „für den menschlichen Genuss zur Not geeignet“. Das Wasser aus dem Spiegelbrunnen und dem Marktbrunnen hingegen wurde für den menschlichen Genuss und den Haushaltsgebrauch als „unstatthaft und gefahrdrohend“ beurteilt. Auf Grund der widerholt festgestellten schlechten Wasserqualität hatte das Kgl. Bezirksamt Kitzingen die Stadt Dettelbach – auch unter Hinweis auf mögliche Förderung und kostenlose Projekterstellung durch das Technische Büro für Wasserversorgung – bereits mehrfach aufgefordert, eine Trinkwasserleitung zu schaffen. Auch im Oktober 1895 mahnte das Bezirksamt zur Herstellung einer Wasserleitung – schon allein im Interesse der Gemeindeangehörigen, denn der „Genuss des Wassers aus den zur Zeit vorhandenen Brunnen ist mit steter Gefahr für die Gesundheit der Consumenten verknüpft“. 


Ein erster Anlauf zum Bau einer Wasserleitung 

Am 6. April 1896 stellte die Stadtverwaltung Dettelbach endlich einen Antrag beim Kgl. Staatsministerium des Innern in München auf Zuschüsse und Vorerhebungen durch das Technische Büro für Wasserversorgung. Allerdings wurde im Antrag nachdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Zuschüsse das Projekt wohl nicht realisierbar sei, denn der Schuldenstand sei insbesondere durch die Erbauung der Mainbrücke bei Schwarzenau und den Grunderwerb für die bereits genehmigte Lokalbahn sehr hoch. Nach einem Ortstermin am 5. September 1896 erstellte das Technische Büro für Wasserversorgung am 24. Dezember 1896 ein Gutachten, wonach es im unmittelbaren Umkreis der Stadt keine geeigneten Quellen für die Errichtung einer Trinkwasserleitung gebe. Deshalb müsse die Wasserversorgung mit Grundwasser aus dem Maintal östlich der Stadt erfolgen. Etwa 100 Meter östlich der Stadt sollte Wasser aus einem Filterbrunnen durch ein mit Wärmemotor betriebenes Pumpwerk in ein rund 400 Meter nördlich gelegenes Hochreservoir gepumpt werden. Die Kosten hierfür hätten nach Schätzungen des Technischen Büros für Wasserversorgung 117.900 Mark betragen. 


Die Wasserversorgung über die Bibergauer Quellen wird in Betrieb genommen 

Der Stadt Dettelbach waren die Kosten allerdings zu hoch und sie versuchte die Wassergüte durch die Vertiefung der Brunnen zu verbessern. Nach Untersuchungen vom März 1897 konnte zumindest der Spiegelbrunnen versuchsweise wieder freigegeben werden. Das Thema wurde dann im Jahr 1903 wieder aufgegriffen, als Dettelbachs Bürgermeister Luitpold Baumann Wasserproben der Bibergauer Quellen an die Kgl. Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genussmittel in Würzburg sandte, um dort untersuchen zu lassen, ob sich deren Wasser für die Trinkwasserversorgung eigne. Am 28. März 1904 wurde dann erneut ein Antrag beim technischen Büro für Wasserversorgung gestellt. Die Kostenschätzung für eine Wasserleitung unter Nutzung der Bibergauer Quellen wurden laut Gutachten vom 19.11.1904 auf etwa 140.000 Mark geschätzt. Da die Notwendigkeit einer Alternative zur Wasserversorgung aus den Gemeindebrunnen immer offenkundiger wurde und sich das Wasser der Bibergauer Quellen gut eignete, wurde das Projekt Wasserleitung endlich ernsthaft in Angriff genommen. Nun waren mit den Mühlenbesitzern entlang des Bibergauer Mühlbachs noch einige wasserrechtlichen Fragen zu klären, bis die Wasserleitung 1908 in Betrieb genommen werden konnte. Pro Haus, das innerhalb der Stadtmauer an die Wasserleitung angeschlossen war, war eine jährliche Grundgebühr von 5 Mark für 500 hl zu entrichten. Für jeden weiteren Kubikmeter vielen 15 Pfennig an.


Quellen: Stadtarchiv Dettelbach, D-A/863/1-2.

Stadtarchiv Dettelbach, D-A/642/1-2.

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